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    Vereinsbesteuerung

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Vereine müssen zur Erlangung eines Freistellungsbescheides beim Finanzamt mindestens alle 3 Jahre eine Erklärung abgeben, worin sie ihre Einnahmen und Ausgaben und ihr Vermögen erklären müssen.

 

Die vier Säulen der Vereinsbesteuerung sind:


●     Ideeller Bereich

●     Vermögensverwaltung

●     Zweckbetrieb

●     Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

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