Vereine müssen zur Erlangung eines Freistellungsbescheides beim Finanzamt mindestens alle 3 Jahre eine Erklärung abgeben, worin sie ihre Einnahmen und Ausgaben und ihr Vermögen erklären müssen.
Die vier Säulen der Vereinsbesteuerung sind:
● Ideeller Bereich
● Vermögensverwaltung
● Zweckbetrieb
● Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb