GRUNDSTEUER


Ja liebe Grundstücksbesitzer die Reform der Grundsteuer stand an,

von Juli 2022 bis April 2023 war jeder Immobilienbesitzer mit einer einmaligen Grundsteuererklärung dran.

Der Fiskus will von jedem Grundstückseigentümer*in wissen,

die Flurnummer, die Gemarkung, die Grundstücksgröße, auch die genutzte Wohnfläche wirst du ermitteln müssen.

Was ist die Wohnfläche das ist eine gute Frage,

die II. Wohnflächenverordnung hilft dir da mit gutem Rate.

Die qm Größen von Wohnräumen &

Nebenräumen und beheizten Wintergärten ohne Kellerräume

zählen mit 100% dazu,

Wintergärten ohne Heizung, Wohnräume mit einer lichten Höhe von 1- 2 Meter rechnen nur zu 50%

juhu,

Balkone und Terrassenflächen müssen mit 25% nach der II.

Wohnflächenberechnung auch noch dazu,

nicht Garagen bis 30 qm,

auch schon fertig bist du.

 

 

Das ganze jetzt noch schnell in die Steuererklärung geschrieben,

du kannst alles ab 1. Juli im Elster online Portal auch schon üben.

Noch Fragen zur Reform oder zur Erklärung oder zum Finanzamtsbrief,

es hilft dir auf alle Fälle Steuerberater STIEF.

 


Zu Gedichte