SCHENKUNGS- und
ERBSCHAFTSTEUER
Heute will ich mal was über die steuerliche Behandlungen zu Schenkungen und Erbschaften sagen,
Schenkungen machen wohlhabende Menschen wenn sie jemand mögen oder gerne haben,
Vererben können nur Menschen die nicht mehr unter uns sind,
vererben können also nur Verstorbene das weiß schon jedes Kind.
In beiden Fällen steht jedoch schon der Fiskus parat,
wollen die Beschenkten nicht dafür unnötige Steuern zahlen hol dir bei einem Steuerfachmann Rat.
Zu Schenkungen sei an dieser Stelle nur mal gesagt,
es gibt dafür bestimmte Freibeträge,
bei Geldschenkungen das Finanzamt meistens auch nicht nachfragt.
Die Freibeträge leben für Schenkungen nach 1O Jahren wieder neu auf,
und gelten für Schenkungen und Vererbung innerhalb von 10 Jahren analog Glückauf.
Um die Freibeträge dann auch wenn möglich mehrfach zu nutzen,
man will sein angespartes Vermögen nicht verputzen,
schenke frei von der Seele schon mit Freude solang du bist noch am Leben,
der Staat wird dir dabei viel Freibeträge geben.
Auch sollte man sich schon mit Beginn des Rentenalters überlegen,
will ich meine wertvolle Immobilie bereits vor dem Tod nicht übergeben?
So kann ich die hohen Freibeträge schon bei der Schenkung erlangen,
die Freibeträge nach 10 Jahren wieder von vorne anfangen,
den Wert der Immobilie durch Eintragung von Nutzungsrechten mindern,
damit hohe Schenkungssteuerzahlungen verhindern.
Bist du mal gestorben kannst du nichts mehr verschenken,
die Erben können noch sehr lange an dich denken
Das liebe Gedenken wird jetzt jedoch durch den Erbschaftssteuerbescheid und die hohe Erbschaftssteuerzahlung getrübt,
jetzt warst du auf einmal nicht mehr so beliebt.
Drum überlege schon besser vor deinem Ableben, verschenke schon rechtzeitig wenn vielleicht mal ist Not,
du erfährst viel Dank und Anerkennung, jedoch nicht mehr bei der Erbschaft nach deinem Tod.
Was will ich dir zum Schluss noch sagen,
die Freibeträge und die Steuersätze richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad, je näher zum Verschenker verwandt desto weniger Steuer musst du tragen.
Bei einer Erbschaft gilt fast das gleiche,
viel Zahlen muss immer als Erbe der Reiche.
Hast du noch Fragen zur Schenkung, zur Erbschaft oder zu jenem oder dies
frag deinen Steuerfachmann oder hilft dir Steuerberater Stief.